Häufige Fragen rund um das Thema Brückenfinanzierung
In unserem Alltag werden uns viele Fragen zum Thema Brückenfinanzierung gestellt.
Eine Brückenfinanzierung ist eine kurzlaufende, endfällige und nachrangige Finanzierung mit einem klar definierten Ende. Andere Bezeichnungen sind Venture Debt, Genussscheine, Mezzanine, stille Beteiligungen, usw. Die jeweiligen Unterschiede sind gering und der Übergang fließend.
Grundsätzlich ist eine Brückenfinanzierung branchenunabhängig. Da wir die Brückenfinanzierung immer mit einem Reverse IPO kombinieren, bevorzugen wir Technologiegesellschaften mit einem B2B-Markt. Immobilien schließen wir aus.
Der Mindestumsatz hängt von vielen Faktoren ab. Die Mitarbeiterzahl sollte bei 50 bis 250 Beschäftigten liegen, in Ausnahmen auch bei nur 30 Beschäftigten, sofern effiziente interne Abläufe vorhanden sind.
Nein. Allerdings schlägt die Bonität natürlich auf die Konditionen durch. Es sollten auf jeden Fall bereits gute Umsätze gemacht werden und mit der Brückenfinanzierung dann ein Cash-Flow +/- 0 erreicht werden.
Die typische Laufzeit beträgt 12 bis 24 Monate.
Die nachrangigen Darlehen sind endfällig und werden im Regelfall über einen Reverse IPO mit anschließender Kapitalerhöhung getilgt.
Der Zins wird bonitätsabhängig kalkuliert und wird monatlich entrichtet. Zusätzlich fällt ein Disagio an. In Summe ergibt sich eine deutlich zweistellige Verzinsung.
In unserem Modell wird nach Finanzierungsbeginn immer ein Reverse IPO durchgeführt. Diese Form des Börsengangs ist sehr schnell (1-3 Monate) und sehr günstig umsetzbar. Mit einer anschließenden Kapitalerhöhung kann das endfällige Darlehen getilgt werden. Ausführliche Informationen zu einem Reverse IPO befinden sich auf unserer Internetseite IPO-Mantelgesellschaft.